AKTUELLES VON
LIBU-GEBÄUDEENERGIEBERATUNG
Stand: 01.11.2011
Förderung der Einzelmaßnahmen
ab 01. März 2011 wieder möglich
An 01. März 2011 sind Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung am Gebäude über das Programm 152 der KfW wieder möglich. Der Zinssatz liegt seit Oktober 2011 bei 1%. Bitte beachten Sie die einzuhaltenden U-Werte der einzelnen Außenbauteile. Eine Bestätigung durch einen Energieberater ist nun vorgeschrieben.
Die Förderung für Effizienzhäuser bleibt bestehen.
Nähere Informationen auch bei der KFW-Förderbank
Verbesserte Förderkonditionen
bei dem BAFA ab 15. März 2011
Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Neben den Fördertatbeständen gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Die BAFA Förderungen sind mit der Effizienzhausförderung der KfW kumulierbar!
- Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung.
- Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel.
- Erhöhung des Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse.
Seit dem 01.09.2011 (Antragseingang beim BAFA) Wärmeerzeuger nur dann förderfähig, wenn mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreis eingebunden ist und ein Nachweis über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs durch Vorlage der Rechnung oder anhand von einem Einregulierungsprotokollen vorliegt.
Folgende Anlagen werden nicht mehr gefördert:
- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
- Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
- luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel
Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten können Sie hier runterladen BAFA
Bei der KfW ist es wichtig, dass noch keine Beauftragung stattgefunden hat. Den Zuschuss bei der BAFA können Sie bis zu 6 Monate nach Inbetriebnahme, am besten über Ihre ausführende Firma, anfordern.
Über Neuregelungen und Übergangsfristen informieren wir Sie gerne!
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