LIBU-Gebäudeenergieberatung, Foto: Haus © Franz Pfluegl - FOTOLIA

AKTUELLES VON LIBU-GEBÄUDEENERGIEBERATUNG

Stand: 15.03.2010

Ab 01.01.2010 gelten geänderte Förderbedingungen
bei der KfW sowie bei dem BAFA

ACHTUNG !
Förderungen für das Effizienzhaus 130 nur noch bis 30.06.2010

Neben den Einzelmaßnahmen wurden die Anforderungen an das Effizienzhaus verschärft.
Die Zinssätze liegen derzeit noch bei moderaten 1,41% effektiv bei erreichen eines Effizienzhauses. Dazu erhält man einen Tilgungszuschuss von bis zu 15% auf eine Maximalsumme von 75.000.-/ Wohneinheit. Das Effizienzhaus 130 (Mindestanforderung an ein Effizienzhaus) bewirkt einen Tilgungszuschuss von 5% auf eine Maximalsumme von 75.000.-€/Wohneinheit. Diese Förderung entfällt voraussichtlich schon wieder zum 30.6.2010.

Nähere Informationen auch bei der KFW-Förderbank

Für Einzellmaßnahmen fördert die KfW alles rund um das Gebäude (Fenster, Dämmung etc.) und das BAFA bezuschusst die Technik. Rückwirkend zum 01.01.2010 erfolgt der Kesseltauschbonus dagegen nur noch mit Einschränkungen. Der Bonus für effiziente Umwälzpumpen läuft zum 30.06.2010 ab.

Neben den eben beschriebenen Fördertatbeständen gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.

Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten können Sie hier runterladen BAFA

Bei der KfW ist es wichtig, dass noch keine Beauftragung stattgefunden hat. Den Zuschuss bei der BAFA können Sie bis zu 6 Monate nach Inbetriebnahme, am Besten über Ihre ausführende Firma, anfordern.

Über Neuregelungen und Übergangsfristen informieren wir Sie gerne.

 

Seitenanfang

Copyright © 2006-2010 LIBU-Gebäudeenergieberatung, Darmstadt      Impressum   Disclaimer   Webdesign: Office777 Schaafheim
Office777 ServiceSeven Delta-Tech Passivhausinstitut Darmstadt DENA KFW-Förderbank BAFA LIBU-Gebäudeenergieberatung